Grundwissen

Flurkarte beantragen: Katasteramt, ÖbVI oder online?

DeineFlurkarte.de · · 8 Min. Lesezeit

„Woher bekomme ich eine Flurkarte?" ist die Frage, die vor fast jedem Bauantrag, Grundstücksverkauf und Bankgespräch steht. Es gibt drei Wege, und welcher der richtige ist, hängt allein daran, ob Sie das Dokument beglaubigt brauchen oder nur den Inhalt.

Die einzige Frage, die wirklich zählt

Bevor Sie irgendwo einen Antrag stellen: Klären Sie, ob die Stelle, die die Karte sehen will, eine amtliche Beglaubigung verlangt. Das entscheidet über Weg, Dauer und Kosten.

  • Beglaubigung nötig: Bauantrag bei der Bauaufsicht, Grundstücksteilung, notarielle Beurkundung, Grundbuchverfahren. Hier führt kein Weg am Katasteramt oder an einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) vorbei.
  • Beglaubigung nicht nötig: Planung und Vorentwurf, Angebotserstellung, Exposé, Bankgespräch, Grundsteuerprüfung, CAD-Grundlage, interne Abstimmung. Hier reicht eine inhaltlich korrekte Karte aus ALKIS-Daten.

In der Praxis fällt der größere Teil der Anfragen in die zweite Gruppe. Wer eine Flurkarte „nur zum Draufschauen" oder als Zeichnungsgrundlage braucht, wartet oft wochenlang auf ein Dokument, dessen Siegel niemand sehen will.

Kurz gesagt

Amtlich beglaubigt bekommen Sie die Liegenschaftskarte nur beim Katasteramt oder beim ÖbVI. Alles andere, also Inhalt, Maßstab und Geometrie, bekommen Sie in wenigen Minuten online.

Weg 1: Katasteramt

Das zuständige Katasteramt (je nach Bundesland auch Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Bodenmanagement oder Landesamt für Geoinformation) führt das Liegenschaftskataster und stellt beglaubigte Auszüge aus.

Was Sie für den Antrag brauchen

  • Flurstückskennzeichen: Gemarkung, Flurnummer, Zähler und ggf. Nenner. Alternativ genügt meist die vollständige Adresse.
  • Angaben zur Person: Name und Anschrift des Antragstellers.
  • Verwendungszweck: einige Länder fragen ihn ab, weil Auszüge mit Eigentümerangaben nur bei berechtigtem Interesse herausgegeben werden.

Dauer und Kosten

Die Gebühren sind je Bundesland unterschiedlich geregelt und liegen für einen einfachen Auszug meist im niedrigen zweistelligen Bereich; Beglaubigung und Zusatzangaben kosten extra. Die Bearbeitungszeit reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen, abhängig von Amt, Auslastung und davon, ob Sie den Antrag online, per Post oder am Schalter stellen. Verbindlich ist immer die Gebührenordnung des jeweiligen Landes.

Welches Amt für Ihr Grundstück zuständig ist, finden Sie über den Behörden-Finder: Postleitzahl eingeben, Katasteramt und Grundbuchamt erscheinen mit Anschrift und Kontakt.

Weg 2: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Ein ÖbVI hat hoheitliche Befugnisse und darf ebenfalls amtliche Auszüge und Lagepläne erstellen. Der Weg lohnt sich, wenn ohnehin eine Vermessung ansteht, etwa bei Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung oder Grundstücksteilung. Für einen reinen Kartenauszug ist er meist der teuerste Weg.

Weg 3: Online aus ALKIS-Daten

Die Katasterdaten selbst sind in den meisten Bundesländern als offene ALKIS-Daten verfügbar: Flurstücksgrenzen, Gebäude, Nutzungsarten und Beschriftungen. Daraus lässt sich eine maßstabsgetreue Karte erzeugen, die inhaltlich dem amtlichen Auszug entspricht, aber keine Beglaubigung trägt.

Das ist der schnellste Weg, und er hat einen zweiten Vorteil: Sie bekommen die Daten auch als Vektorformat.

  • PDF: maßstabsgetreu in A4, A3 oder A2, mit Nordpfeil, Maßstabsleiste und Legende, druckfertig in 300 dpi.
  • DXF: Vektordaten mit getrennten Layern für Flurstücke, Gebäude, Straßen und Nutzungsarten, georeferenziert in EPSG:25832. Direkt in AutoCAD, BricsCAD, Vectorworks oder QGIS zu öffnen.

Genau das bietet DeineFlurkarte.de: Adresse oder Flurstückskennzeichen eingeben, Format und Maßstab wählen, bezahlen, herunterladen. Ohne Registrierung, ohne Wartezeit.

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Die drei Wege im Vergleich

  Katasteramt ÖbVI Online (ALKIS)
Amtlich beglaubigt ja ja nein
Dauer Tage bis Wochen nach Terminlage Minuten
CAD-Format (DXF) teils, gegen Aufpreis ja ja
Registrierung nötig meist ja Auftrag nein
Geeignet für Bauantrag, Notar, Grundbuch Vermessung, Teilung Planung, Entwurf, Prüfung

Drei Fehler, die Zeit kosten

Beglaubigung bestellen, ohne sie zu brauchen

Fragen Sie vorher bei der Stelle nach, die die Karte sehen will. „Wir brauchen eine Flurkarte" heißt nicht automatisch „beglaubigt".

Den Maßstab falsch wählen

Für ein einzelnes Baugrundstück ist 1:500 die übliche Wahl, für den Überblick über mehrere Flurstücke 1:1000 oder 1:2000. Wer zu grob wählt, sieht die Grenzen nicht mehr sauber; wer zu fein wählt, bekommt nur einen Ausschnitt. Mehr dazu in unserem Ratgeber Flurkarte online bestellen.

Mit falscher Flurstücksnummer suchen

Zähler und Nenner werden oft vertauscht oder der Nenner weggelassen. Wenn Sie unsicher sind: Suchen Sie über die Adresse, dann zeigt die Karte Ihnen die korrekte Nummer.

Sonderfall Bayern

Bayern stellt seine Katasterdaten über ein eigenes System bereit und gibt sie nicht als offene ALKIS-Daten an Dritte weiter. Für bayerische Grundstücke führt der Weg deshalb über das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beziehungsweise den BayernAtlas. Alle übrigen 15 Bundesländer sind online abgedeckt.

Fazit

Klären Sie zuerst die Beglaubigungsfrage. Braucht es das Siegel, gehen Sie zum Katasteramt und planen Sie Wartezeit ein. Braucht es nur den Inhalt, ist die Karte in wenigen Minuten da, auf Wunsch gleich als DXF. Bei Planung, Entwurf, Exposé und CAD-Grundlage ist genau das der Normalfall.

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