Für den Grundsteuerbescheid, den Bauantrag oder den Kaufvertrag brauchen Sie plötzlich drei Angaben, die kaum jemand im Kopf hat: Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Die gute Nachricht: Sie stehen in Unterlagen, die Sie meist schon haben, und lassen sich über die Adresse in wenigen Sekunden ermitteln.
Was genau gesucht ist
Ein Grundstück besteht im Kataster aus einem oder mehreren Flurstücken. Jedes Flurstück ist über sein Kennzeichen eindeutig bestimmt:
- Gemarkung: der Katasterbezirk, oft ein Ort oder Ortsteil, zum Beispiel „Ehrenfeld“
- Flur: eine Untergliederung der Gemarkung. In Sachsen und einigen anderen Gebieten gibt es keine Flurnummer
- Flurstücksnummer: Zähler und, falls das Flurstück einmal geteilt wurde, Nenner, zum Beispiel „45/2“
Umgangssprachlich heißt die Flurstücksnummer auch Flurnummer, in Bayern ist „Flurnummer“ sogar der amtliche Begriff. Gemeint ist immer dieselbe Zahl. Wie sich das Kennzeichen im Detail zusammensetzt, erklärt der Artikel Was ist eine Flurkarte?
Ein Grundstück, mehrere Flurstücke
Gehört zu Ihrem Grundstück zum Beispiel ein separater Garagenstreifen oder ein hinzugekaufter Gartenteil, kann es aus mehreren Flurstücken bestehen. Für die Grundsteuer müssen dann alle angegeben werden.
Weg 1: In vorhandenen Unterlagen nachsehen
Wenn Sie Eigentümer sind, steht die Flurstücksnummer fast immer schon auf Papier:
- Grundbuchauszug: im Bestandsverzeichnis stehen Gemarkung, Flur, Flurstück und Größe jedes Flurstücks
- Kaufvertrag: der Notar führt das Grundstück mit seinen Katasterangaben auf
- Grundsteuerunterlagen: die Erklärung zur Grundsteuerreform und die Bescheide des Finanzamts nennen die Flurstücke
- Bauunterlagen: Lageplan und Baugenehmigung enthalten das Flurstückskennzeichen
Weg 2: Flurstück über die Adresse finden
Ohne Unterlagen ist die Adresse der schnellste Weg. Auf DeineFlurkarte.de geben Sie Straße, Hausnummer und Ort in die Suche ein. Die Karte springt auf das Flurstück, auf dem das Gebäude steht, und zeigt Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Suche und Kartenvorschau sind kostenlos, Sie zahlen nur, wenn Sie die Flurkarte als PDF oder DXF herunterladen.
Vorschau immer prüfen
Bei Eckgrundstücken, Hinterliegern und Grundstücken aus mehreren Flurstücken gehört die Adresse oft nur zu einem davon. Prüfen Sie in der Kartenvorschau, ob die markierte Fläche wirklich Ihr ganzes Grundstück ist.
Flurstück zur Adresse finden
Adresse eingeben, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ablesen, kostenlos und ohne Anmeldung.
Flurstück suchenWeg 3: Im Geoportal des Bundeslands
Jedes Bundesland betreibt einen eigenen Kartenviewer seiner Vermessungsverwaltung, in dem sich Flurstücksgrenzen und -nummern kostenlos ansehen lassen. Die Bedienung unterscheidet sich von Land zu Land, und nicht jeder Viewer zeigt alle Angaben in jeder Zoomstufe. Für einen schnellen Blick reicht das, ein Dokument zum Weitergeben oder Weiterzeichnen bekommen Sie dort in der Regel nicht. Welche Stelle in Ihrem Land zuständig ist, steht auf der jeweiligen Bundeslandseite, zum Beispiel Flurkarte Nordrhein-Westfalen oder Flurkarte Niedersachsen.
Weg 4: Beim Katasteramt nachfragen
Das Katasteramt gibt Auskunft aus dem Liegenschaftskataster und stellt amtliche Auszüge aus. Für Eigentümerangaben brauchen Sie ein berechtigtes Interesse, die Lage und Nummer eines Flurstücks erhalten Sie dagegen ohne Weiteres. Welches Amt für Ihre Adresse zuständig ist, zeigt der Behörden-Finder.
Die Wege im Vergleich
| Weg | Dauer | Kosten | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Eigene Unterlagen | Minuten | keine | Kennzeichen, wenn vorhanden |
| Adresssuche DeineFlurkarte.de | Sekunden | Suche kostenlos, Karte kostenpflichtig | Kennzeichen, Karte als PDF oder DXF |
| Geoportal des Landes | Minuten | keine | Ansicht am Bildschirm |
| Katasteramt | Tage | Gebühr je nach Land | amtlicher, beglaubigter Auszug |
Und wenn Sie die Nummer haben?
Mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer finden Sie das Flurstück in jedem Kataster wieder. Für die Grundsteuer reicht die Angabe selbst. Für Planung, Kaufentscheidung oder Bauantrag brauchen Sie meist die Karte dazu: maßstabsgetreu als PDF zum Ausdrucken oder als DXF für CAD. Ob dafür ein amtlicher Auszug nötig ist, klärt der Artikel Flurkarte beantragen: Katasteramt, ÖbVI oder online?